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   LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17   

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LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17 (https://dejure.org/2019,11941)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2019 - L 3 R 85/17 (https://dejure.org/2019,11941)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - L 3 R 85/17 (https://dejure.org/2019,11941)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    (1) "Empfänger" iSd § 118 Abs. 4 Satz 1 ist nicht jeder, der die Verfügungsmacht über die Geldleistung erlangt (BSG, Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 27 mwN).

    Die "verschärfte bereicherungsrechtliche Haftung" nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI soll aber nur diejenigen Dritten treffen, die an den Vermögensverschiebungen auf dem Konto des Versicherten zumindest mittelbar beteiligt gewesen sind (BSG, Urt. v. 10.7.2012 - B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 28 mwN).

    (zuletzt etwa BSG Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 21 mwN).

    Vielmehr können Erben, Empfänger und Verfügende grundsätzlich gleichrangig in Anspruch genommen werden (BSG Urt. v. 10. Juli 2012, B 13 R 105/11 R, juris-Rn. 31 ff.).

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Inzwischen steht nach Auffassung aller BSG-Rentensenate der Umstand, dass neben belastenden Verfügungen iSd § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI und dem Eingang der Rückforderung noch Gutschriften Dritter auf dem Konto des Geldinstituts eingegangen sind, einer Befreiung des Geldinstituts von der Rückzahlungspflicht nicht entgegen, solange die Gutschriften - wie vorliegend - nicht bis zum Zeitpunkt der Rückforderung zu einem Habensaldo geführt haben (BSG, Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris-Rn. 38 ff. mwN).

    Der 13. Senat, der dies in der Vergangenheit anders gesehen hat, hat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BSG, Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris-Rn. 39).

    In einer jüngeren Entscheidung hält es vielmehr fest: Mindern Überweisungsvorgänge - wie vorliegend die Lastschriftabbuchungen - den Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut, ist der Empfänger des entsprechenden Minderungsbetrags verpflichtet, ihn an den Rentenversicherungsträger zu erstatten, weil infolge dieser Verfügung das Guthaben für die Rücküberweisung des Rentenbetrags nicht mehr ausreichte (BSG Urt. v. 24. Okt. 2013, B 13 R 35/12 R, juris-Rn. 45).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 59/08 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Insbesondere das Urteil des 13. Senats vom 5. Februar 2009 (B 13 R 59/08) behandelt nicht einen etwaigen Fahrlässigkeitsvorwurf in Bezug darauf, dass dem Geldinstitut des Versterbens ihres Kunden unbekannt geblieben war.

    Dahinter steht der Gedanke, dass das Geldinstitut weder aus der ungerechtfertigten Rentenüberweisung wirtschaftliche Vorteile ziehen können soll noch bei ordnungsgemäßer Kontoführung wirtschaftliche Nachteile befürchten muss (BSG, Urt. v. 5. Febr. 2009, B 13 R 59/08, juris-Rn. 28 mwN).

  • SG Hannover, 13.10.2014 - S 6 R 882/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Die Beklagte hat an ihren Bescheiden festgehalten und ergänzend auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Hannover vom 13. Oktober 2014 (S 6 R 882/12) verwiesen.

    Nach Auffassung des Senats können die Träger der Rentenversicherung § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI grundsätzlich auch zur Rückabwicklung von Rentenüberzahlungen heranziehen, die im Einzelfall über lange Zeiträume erfolgt sind (so bereits SG Hannover, Urt. v. 13. Okt. 2014, S 6 R 882/12).

  • BSG, 24.02.2016 - B 13 R 22/15 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    (a.aa) Jedenfalls die positive Kenntnis der Bank vom Tode des Kontoinhabers bei Ausführung einer Verfügung zu Lasten von dessen Konto schließt den Einwand der anderweitigen Verfügung aus (BSG, Urt. v. 24. Februar 2016, B 13 R 22/15 R, juris-Rn. 18 mwN; zustimmend etwa Reinhardt, SGB VI, § 118 Rn. 10 mwN).

    Der 13. Senat verlangt dies nicht (Urt. v. 24. Februar 2016, B 13 R 22/15 R, juris-Rn. 34 ff. mwN).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 64/01 R

    Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Geldinstitut -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Empfänger sind, anders formuliert, diejenigen, die die fehlgeschlagenen Geldleistungen durch eine das Geldinstitut nach § 118 Ab. 3 SGB VI wirksam entreichernde Verfügung erlangt haben (BSG, Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 16).

    Der Rentenversicherungsträger darf gegen Dritte erst und nur dann vorgehen, wenn "die Geldleistung" - berechtigt "nicht nach Abs. 3 von dem Geldinstitut zurücküberwiesen wird" (BSG, Urt. v. 4. Aug. 1998, B 4 RA 72/97 R, juris-Rn. ; 22 ff.; Urt. v. 20. Dez. 2001, B 4 RA 53/01 R, juris-Rn. 20 ff.; Urt. v. 9. April 2002, B 4 RA 64/01 R, juris-Rn. 13; Urt. v. 14. Nov. 2002, B 13 RJ 7/02 R, juris-Rn. 19; v. 7. Okt. 2004, B 13 RJ 2/04 R, juris-Rn. 22; st. Rspr.).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Denn jedenfalls auf die Kenntnis des Rentenversicherungsträgers vom Tode des verstorbenen rentenberechtigten Kontoinhabers stellt § 118 Abs. 3 SGB VI vor dem Hintergrund des gesetzlichen Vorbehalts nicht ab (so ausdrücklich BSG, Urt. v. 13. Nov. 2008, B 13 R 48/07 R, juris-Rn. 57, mwN, auch zum Folgenden).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    ( ) Nach diesen Erwägungen entfällt der Grund für die Berücksichtigung anderweitiger Verfügungen nur dann, wenn die dem Geldinstitut als fehlend unterstellte Kenntnis des gesetzlichen Vorbehalts ausnahmsweise doch vorliegt, sodass es ihn zu beachten in der Lage ist - wenn es also vom Ableben des Rentenempfängers bereits vor dem Rücküberweisungsverlangen des Rentenversicherungsträgers gewusst hat oder zu einer entsprechenden Prüfung Anlass gehabt hätte" (BSG, Urt. v. 22. April 2008, B 5a/4 R 79/06 R, juris-Rn. 17).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Es schadet nicht, dass sie die überwiesenen Beträge für den Wohnungseigentümer bzw. die "M." GbR entgegennahm, denn der Erstattungspflicht aus § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI steht die nur treuhänderische Entgegennahme von Leistungen nicht entgegen (BSG, Urt. v. 11. Dez. 2002, B 5 RJ 42/01 R, juris-Rn. 28, gerade in Bezug auf eine Hausverwaltung).
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 85/17
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geklärt, soweit dem SGB VI erstmals ein Abs. 4 angefügt worden ist (Urt. v. 25. Jan. 2001, B 4 RA 64/99 R, juris-Rn. 22).
  • BVerfG, 21.02.2018 - 1 BvR 606/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Teilrückforderung eines

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 6/99 R

    Leistungsempfänger - Tod - Überzahlung - Rücküberweisung - Guthaben -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 4 R 496/08

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers nach dem Tod des

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2013 - L 13 R 2202/12

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

  • LSG Hessen, 19.02.2013 - L 2 R 262/12

    Haftung des Bankinstituts bei Rückforderungsbegehren des

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 26/14 R

    Vorlage an den Großen Senat - Rentenzahlung nach dem Tod des

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten -

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

  • BSG, 05.02.2009 - B 13/4 R 91/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod der Berechtigten auf ein Konto bei

  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 2/04 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

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